|
|
Anleitungen und das Recht
Nicht nur die Medien fordern in ihren Beiträgen immer wieder verständliche Anleitungen, sondern auch die deutschen Richter.
Bei erklärungsbedürftigen Produkten müssen entsprechend der einschlägigen Rechtsprechung die Beschreibungen so beschaffen sein, dass sie für den Anwender einen Nutzen darstellen. Das heißt, der Anwender muss die Anleitung ohne große Mühe verstehen können, damit er alle Eigenschaften des Produktes nutzen kann.
Wird es dem Anwender zu schwer gemacht, die Anleitung zu verstehen, können die Gerichte solche Anleitungen als "mangelhaft" oder sogar als nicht vorhanden werten. Beides hat zur Folge, dass der Käufer Minderung oder Wandlung beanspruchen kann.
Noch schlimmer sind die Folgen, wenn die Anleitung zu einer Fehlbedienung verleitet, die einen Sach- oder Personenschaden verursacht. Besonders Hersteller, deren Produkte auch von Laien bedient werden, müssen häufig für so verursachte Schäden haften.
Außer den Gerichtskosten, verlorener Zeit und einem verärgerten Kunden darf der Hersteller auch noch mit einer schlechten Presse rechnen.
Mit einer Anleitung von GeDok gehen Sie diesen Problemen aus dem Weg.
Die Kunden von Maschinenbauern verlangen immer häufiger das CE-Zeichen. Um die dafür erforderliche EG-Konformitätserklärung zu erhalten, erstellt GeDok die Betriebsanleitungen nach der EG-Richtlinie "Maschinen" und berücksichtigt auch die Empfehlungen der DIN und des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagebau e.V.).
|
|